Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung
In seinem Urteil vom 4.6.2025 (II R 30/22) zur Ersatzerbschaftsteuerpflicht von ausländischen Familienstiftungen beschäftigte sich der BFH neben den Voraussetzungen der Ersatzerbschaftsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG für Familienstiftungen im Wesentlichen mit Fragen des Internationalen Stiftungskollisionsrechts.