Verschonungskonzepte für Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erwerbe von Todes wegen sowie Schenkungen unter Lebenden unterliegen in Deutschland regelmäßig der Besteuerung.
Bei summarischer Prüfung ist es zweifelhaft, ob disquotale Einlagen in eine Kapitalgesellschaft bei den (nicht einlegenden) Mitgesellschaftern zu einer fingierten Schenkung führen, wenn die Gesellschafter die Einlage einer personenbezogenen Kapitalrücklage zuordnen.
Der BFH hatte sich in seiner Entscheidung vom 11.12.2024 - II R 50/22 mit der Frage zu befassen, wie Leistungsansprüche Dritter gegen eine Stiftung im Zusammenhang mit dem Tod des Stifters erbschaftsteuerlich zu beurteilen sind.
Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 44/21; veröffentlicht am 2.5.2025).
Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 50/22; veröffentlicht am 2.5.2025).
Die Übertragung von GmbH-Anteilen aufgrund von strategischen Erwägungen zur Unternehmensfortführung auf leitende Angestellte führt nicht zu Arbeitslohn. Eine entsprechende Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt hat jetzt der Bundesfinanzhof bestätigt. Im Streitfall war der einzige Sohn als Arzt tätig und brachte keinerlei unternehmerische Erfahrung mit. Die Eltern übertrugen daher 25 % der Anteile an fünf leitende Angestellte, die das Unternehmen nach ihrem Ausscheiden führen sollten.
Die Bundesregierung hat sich zu Steuernachlässen bei großen Erbschaften und Schenkungen im Rahmen der sog. Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG geäußert (BT-Drucks. 20/14895).
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Berechnung des Ablösebetrags nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG a. F. Stellung genommen (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 12.12.2024 - S 3837 BStBl 2024 I S. 1635).
Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA stellt keine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter dar (Bestätigung von FG Hamburg, Urteil v. 11.7.2023 - 3 K 188/21, EFG 2023, 1466). § 7 Abs. 9 ErbStG ist nicht rückwirkend anwendbar und findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach Inkrafttreten der Norm verwirklicht worden sind (FG Hamburg, Urteil v. 15.10.2024 - 3 K 134/22; Revision anhängig, BFH-Az. II R 32/24).
Die gemischt-freigebige Zuwendung ist bei einer im Notarvertrag vereinbarten Vollzugshemmung erst i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist.
Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen (BFH, Urteil v. 21.8.2024 - II R 43/22; veröffentlicht am 12.12.2024).
Wenn Gesellschaften über Generationen wachsen, entstehen oftmals komplexe Firmenstrukturen, die mit Blick auf die Unternehmensnachfolge Herausforderungen begründen. Nicht eindeutig geklärt ist bislang, ob mehrere erbschaftsteuerliche Rückausnahmen hinsichtlich der grds. schädlichen Nutzungsüberlassung von Grundbesitz an Dritte kombiniert werden können. Statt des Aneinanderreihens der Begünstigungstatbestände bleibt die Möglichkeit, die Rückausnahmen nebeneinander anzuwenden. Diese Gestaltungsvariante wird am Beispiel der Begünstigungstatbestände des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a und c ErbStG dargestellt.
Bei Vereinbarung einer gesellschafterbezogenen Zuordnung der Kapitalrücklage und späterer abweichender Zuordnung derselben nach der Beteiligungsquote ohne Wertausgleich des die Kapitalrücklage (disquotal) Leistenden kann eine freigebige Zuwendung gegeben sein.
Nach einem Urteil des FG Hamburg ist kein Schenkungsteuertatbestand gegeben, wenn der nicht am Grundkapital einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) beteiligte persönlich haftende Gesellschafter eine Einlage in die Kapitalrücklage vornimmt.
Das geerbte und geschenkte Vermögen 2023 ist um 19,8 % auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Die im Jahr 2023 festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer ist um 3,9 % zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg beim übertragenen Betriebsvermögen betrug 81,3 % gegenüber 2023. Dies teilt das Statistische Bundesamt aktuell mit.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zu den Konsequenzen des BFH-Urteils v. 13.9.2023 - II R 49/21 (Anwendung des 90 %-Einstiegstests bei Handelsunternehmen) geäußert (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 19.6.2024 - S 3812b).
Nach Abschaffung der Schenkungsteuer in Schweden (2005) kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA Schweden bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Der BFH sieht die deutsche Schenkungsteuer gegeben.
Jedwede Form der Überlassung von Grundstücken oder Grundstücksteilen an Dritte, die nicht einer der gesetzlich normierten Rückausnahmen unterfällt, führt zu schädlichem Verwaltungsvermögen im erbschaftsteuerlichen Sinne.
Der BFH hat mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 17.5.2023 (I R 42/19 und I R 46/21) im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Familienstiftungen die Berechtigung zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos versagt.