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Erbschaft- & Schenkungsteuer

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Abo Unternehmensnachfolge //

Kein Arbeitslohn bei Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte

Die Übertragung von GmbH-Anteilen aufgrund von strategischen Erwägungen zur Unternehmensfortführung auf leitende Angestellte führt nicht zu Arbeitslohn. Eine entsprechende Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt hat jetzt der Bundesfinanzhof bestätigt. Im Streitfall war der einzige Sohn als Arzt tätig und brachte keinerlei unternehmerische Erfahrung mit. Die Eltern übertrugen daher 25 % der Anteile an fünf leitende Angestellte, die das Unternehmen nach ihrem Ausscheiden führen sollten.

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Schenkungsteuer //

Steuerfreie Wertverschiebungen bis zur Einführung des § 7 Abs. 9 ErbStG (FG)

Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA stellt keine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter dar (Bestätigung von FG Hamburg, Urteil v. 11.7.2023 - 3 K 188/21, EFG 2023, 1466). § 7 Abs. 9 ErbStG ist nicht rückwirkend anwendbar und findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach Inkrafttreten der Norm verwirklicht worden sind (FG Hamburg, Urteil v. 15.10.2024 - 3 K 134/22; Revision anhängig, BFH-Az. II R 32/24).

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Abo Erbschaftsteuer/Verfahrensrecht //

u.a. Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten (BFH)

Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen (BFH, Urteil v. 21.8.2024 - II R 43/22; veröffentlicht am 12.12.2024).

Abo Erbschaftsteuer //

Erbschaftsteuerliche (Un-)Zulässigkeit der Kombination der Rückausnahmen des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 ErbStG

Wenn Gesellschaften über Generationen wachsen, entstehen oftmals komplexe Firmenstrukturen, die mit Blick auf die Unternehmensnachfolge Herausforderungen begründen. Nicht eindeutig geklärt ist bislang, ob mehrere erbschaftsteuerliche Rückausnahmen hinsichtlich der grds. schädlichen Nutzungsüberlassung von Grundbesitz an Dritte kombiniert werden können. Statt des Aneinanderreihens der Begünstigungstatbestände bleibt die Möglichkeit, die Rückausnahmen nebeneinander anzuwenden. Diese Gestaltungsvariante wird am Beispiel der Begünstigungstatbestände des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a und c ErbStG dargestellt.

Abo Erbschaftsteuer //

Ein aufgrund einer Jastrow'schen Klausel fällig werdendes betagtes Vermächtnis ist als Nachlassverbindlichkeit nach dem ersten Erbfall abzugsfähig

Der II. Senat des BFH bestätigt mit Urteil v. 11.10.2023 die Rechtmäßigkeit der doppelten Besteuerung des betagten Vermächtnisses dem Grunde nach als systemimmanent. Zu einer doppelten Besteuerung im engeren Sinne kommt es jedoch nicht, da mit Fälligwerden des Vermächtnisses im zweiten Erbfall eine Nachlassverbindlichkeit in gleicher Höhe entsteht, die den Nachlass des länger lebenden Ehegatten als Gesamtrechtsnachfolger dem vorverstorbenen Ehegatten entsprechend schmälert.

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