Kein Arbeitslohn bei Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte
Die Übertragung von GmbH-Anteilen aufgrund von strategischen Erwägungen zur Unternehmensfortführung auf leitende Angestellte führt nicht zu Arbeitslohn. Eine entsprechende Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt hat jetzt der Bundesfinanzhof bestätigt. Im Streitfall war der einzige Sohn als Arzt tätig und brachte keinerlei unternehmerische Erfahrung mit. Die Eltern übertrugen daher 25 % der Anteile an fünf leitende Angestellte, die das Unternehmen nach ihrem Ausscheiden führen sollten.