Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich (BAG)
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub "verzichten" (BAG, Urteil v. 3.6.2025 – 9 AZR 104/24).
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub "verzichten" (BAG, Urteil v. 3.6.2025 – 9 AZR 104/24).
Das BMF hat eine zentrale statistische Auswertung von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase (sog. Riester-Auszahlungsstatistik, Auswertungsstichtag 15.5.2024) für das Leistungsjahr 2023 veröffentlicht.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig i.S. des § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht (BAG, Urteil v. 12.2.2025 - 5 AZR 127/24).
Die im Jahr 2025 wirksam gewordenen Änderungen und Neuerungen in der Entgeltabrechnung sind zum Teil bereits vor mehreren Jahren beschlossen worden. Leider sind auch im neuen Jahr steigende Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. So stimmte der Bundesrat am 20.12.2024 einer Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte zu.
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 verabschiedet, durch die die ab 1.1.2025 geltenden Grenzbeträge in der Sozialversicherung deutlich angehoben werden.
Wir informieren Sie über neue Entwicklungen bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung, was Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen angeht. Erfreulich ist die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach eine Pauschalierung der Zuwendungen mit 25 % auch dann möglich ist, wenn eine Weihnachtsfeier nur für einen ausgewählten Kreis von Mitarbeitern veranstaltet wird. Gefährlich ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die Pauschalierung im jeweiligen Entgeltzeitraum erfolgen muss.
Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen (OVG NRW, Urteile v. 30.09.2024 - 6 A 856/23 und - 6 A 857/23; Revision nicht zugelassen).
Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) enthält u. a. auch Regelungen zur Beitragserhebung in der sozialen Pflegeversicherung. Im Jahr 2025 wird das Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft von Beschäftigten digitalisiert. Kommt es zu Beitragsrückerstattungen, hat der Arbeitgeber diese ggf. zu verzinsen.
Das Landesarbeitsgericht hatte darüber zu urteilen, ob auf einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub im Rahmen eines Vergleichs verzichtet werden kann. Lesen Sie im Folgenden, warum ein Verzicht aufgrund des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) nicht möglich ist und wie in diesen Fällen die Abgeltung rechtssicher erfolgen kann (LArbG Köln, Urteil v. 11.4.2024 - 7 Sa 516/23).
Im Jahr 2023 haben rund 3,36 Mio. sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe ein Entgelt unterhalb der Schwelle des unteren Entgeltbereiches verdient, das entspricht einem Anteil von 15,3 %.
Das Arbeitsgericht Suhl hatte darüber zu entscheiden, wann einem Arbeitnehmer gegen einen Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO nach mehreren erlittenen Datenschutzverstößen zusteht (ArbG Suhl, Urteil v. 20.12.2023 - 6 Ca 704/23). Lesen Sie im Folgenden, welche Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch durch eine Datenschutzverletzung vorliegen müssen.
Tarifvertragsparteien ist es gestattet, den Bezug von Entgelt an mindestens einem Tag als Anspruchsvoraussetzung für den Inflationsausgleich festlegen. Mit der Regelung ist keine mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen verbunden (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.8.2024 – 14 SLa 303/24; Revision zugelassen).
Das Wohngeld soll zum 1.1.2025 steigen. Dies sieht der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegte Referentenentwurf einer "Zweiten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes" vor.
Im Einkommenssteuerbescheid als Einkünfte berücksichtigte Zuschüsse aus dem Programm "Soforthilfe Corona" unterliegen bei einer freiwilligen Krankenversicherung der Beitragspflicht in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.6.2024 - L 4 KR 82/24; Revision nicht zugelassen).
Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgericht als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Die obersten Sozialrichter aus Kassel haben der DRV Recht gegeben und die gegenteiligen (zugunsten des Arbeitgebers ergangenen) Urteile der Vorinstanzen aufgehoben.
Viele ältere Arbeitnehmer streben entweder einen frühen Ruhestand an oder möchten ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Unternehmen können von einem vorzeitigen Ruhestand ihrer Mitarbeiter profitieren, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen eine günstigere Altersstruktur und Kosteneinsparungen angestrebt werden. In Kombination mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich verschiedene Ruhestandmodelle.
Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber seit Anfang 2023 spätestens am 4ten Kalendertag darüber informieren, dass sie krank sind. Arbeitgeber können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital abrufen; ein Anrecht auf Vorlage der Bescheinigung in Papierform besteht nicht mehr. Anders sieht der Fall bei Minijobbern und privat Versicherten aus. Diese müssen die Bescheinigung weiter in Papierform vorlegen. Weitere Informationen befinden sich unter https://go.nwb.de/ntx8z.
Der BFH hat geurteilt, dass § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG nicht einschränkend so auszulegen ist, dass nur solche inländischen Einkünfte als nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegend gelten, bei denen das deutsche Besteuerungsrecht im konkreten Einzelfall der Höhe nach beschränkt wurde.
Das Jahr 2023 hat auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wieder einige für die Praxis bedeutsame Neuerungen mit sich gebracht. Hier nur einige Beispiele:
Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten (Landessozialgericht (LSG) NRW, Urteil v. 25.10.2023 – L 8 BA 194/21).