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Öffentliches- & Verwaltungsrecht

Abo Panorama //

Das BEG IV nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (BEG IV, BR-Drucks. 474/24) zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26.9.2024 in der vom Rechtsauschuss empfohlenen Fassung (BT-Drucks. 20/13015) verabschiedet. Es kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Danach tritt das BEG IV im Wesentlichen am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals, also am 1.1.2025, in Kraft.Rätke, Jahresabschluss 2024, BBK 6/2025 S. 248Olbertz, Arbeitsrechtliche Highlights im Jahr 2024, NWB 12/2025 S. 789Eggert, Neue Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, BBK 3/2025 S. 110Eilts, Neuerungen in der Entgeltabrechnung - Update 2025 (Teil 2), NWB 4/2025 S. 249Eilts, Neuerungen in der Entgeltabrechnung - Update 2025 (Teil 1), NWB 3/2025 S. 185Track 19-23 | Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Mehr Zeit für eigentliche Aufgaben von Wirtschaft und Verwaltung, Steuern mobil 1/2025NWB-Nachricht v. 16.12.2024, Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zuHoffmann/Markl, Vereinfachungen im Steuerrecht durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), BBK 23/2024 S. 1073

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Abo DSGVO //

BFH klärt Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

Der Bundesfinanzhof hat aktuell klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger vom Finanzamt grds. Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann. Dass der Steuerpflichtige mit seinem Auskunftsersuchen Ziele außerhalb der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verfolgt, erlaubt es dabei der Finanzverwaltung nicht, die Auskunft zu verweigern. Der Auskunftsanspruch gewährt aber kein Recht auf die (elektronische) Zurverfügungstellung von Kopien von ganzen Akten.

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Datenschutz: Einstellungen bei ChatGPT anpassen

Nutzer sollten in ChatGPT keine vertraulichen Daten eingeben, da diese zur Weiterentwicklung des Systems genutzt werden. Wer die Weitergabe verhindern möchte, kann das unter „Einstellungen“ (Settings) in der oberen rechten Ecke (Kreis mit den Initialen des Nutzernamens) ändern. Dort muss der Menüpunkt „Datenkontrollen“ (Data Controls) geöffnet und unter „Verbessern des Modells für alle“ (Improve the model for everyone) der Button von „On“ auf „Off“ gesetzt werden. Damit widerspricht man der Nutzung der Daten für die Weiterentwicklung von ChatGPT und schützt seine Daten besser. Ob das allerdings ausreicht, um die Datenschutzbestimmungen nach deutschem Recht einzuhalten, ist noch unklar.

Abo Verwaltungsverfahren //

Onlinezugangs-Änderungsgesetz ist beschlossen

Der Bundestag hat am 23.2.2024 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG ÄndG) beschlossen, das in geänderter Version am 21.2.2024 im Innenausschuss des Deutschen Bundestags verabschiedet worden war. Der Bundesrat muss dem Gesetz am 22.3.2024 noch zustimmen.NWB-Nachricht v. 19.07.2024, Gesetzgebung | Grünes Licht für Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss (Bundesrat)NWB-Nachricht v. 16.04.2024, Gesetzgebung | Novelle des Onlinezugangsgesetzes im Vermittlungsausschuss (hib)Jahn, Gesetzentwurf für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz liegt vor, NWB 15/2024 S. 1032NWB-Nachricht v. 25.03.2024, Gesetzgebung | Keine Zustimmung im Bundesrat für Novelle des Onlinezugangsgesetzes

Abo Datenschutzrecht //

Datenübermittlung in die USA – der dritte Versuch mit dem neuen EU-US Data Privacy Framework

Datenschutzrechtlich ist die Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder (sog. Drittländer) nur unter den besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO zulässig. Durch diese Regelungen soll sichergestellt werden, dass das durch die DSGVO für den EU-Bereich geschaffene Schutzniveau für personenbezogene Daten auch im Drittland Anwendung findet. Den Grundfall bildet Art. 45 Abs. 1 Satz 1 DSGVO, der eine Übermittlung in ein Drittland erlaubt, wenn die EU-Kommission beschlossen hat, dass das Drittland ein angemessenes Schutzniveau bietet (Liste s. www.commission.europa.eu). Liegt ein solcher Beschluss nicht vor, dürfen Daten nur übermittelt werden, sofern das Schutzniveau der DSGVO durch geeignete Garantien, z. B. in Form der Standarddatenschutzklauseln, die von der EU-Kommission erlassen wurden, gewährleistet wird (Art. 46 Abs. 1 DSGVO). Zusätzlich müssen den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.

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Energiepreisbremsen: Bundestag beschließt abermals Änderungen

Der Bundestag hat am 23.6.2023 das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG, BGBl 2022 I S. 2560) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG, BGBl 2022 I S. 2512) zum zweiten Mal geändert. Auch die Differenzpreisanpassungsverordnung (DBAV, BGBl 2023 I Nr. 81) wurde erneut angepasst. Arconada Valbuena/Rennar, Umsatzsteuersenkung auf Gaslieferungen, USt direkt digital 16/2023 S. 20

Abo Verfassungsrecht //

Bundesverfassungsgericht stoppt Verabschiedung des sog. Heizungsgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einer Eilentscheidung am 5.7.2023 (2 BvE 4/23, PM Nr. 63/2023) die für den 7.7.2023 im Bundestag geplante Schlussabstimmung über das Änderungsgesetz zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – sog. Heizungsgesetz (BT-Drucks. 20/6875) – gestoppt.NWB-Nachricht v. 07.03.2024, Gebäudeenergiegesetz | Informationen zur Förderung des Heizungstauschs (Bundesregierung)Trinks, Steuerliche Aspekte der Förderung eines Heizungsaustauschs, NWB 4/2024 S. 232

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