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Betriebswirtschaft

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Fördermittel: Energetische Sanierung wird wieder unterstützt

Nach dem Förderstopp 2023 gibt es wieder Geld von der KfW-Bank für Konzepte zur energetischen Sanierung von Stadtquartieren. 2026 sind es 75 Mio. €. Berücksichtigt werden auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün und der Einsatz digitaler Technologien. Außerdem soll das Programm laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Umsetzung der Wärmeplanung voranbringen. Es werden bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Antragsberechtigt sind u. a. Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/84qxl.

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IT-Sicherheit: Microsoft kündigt Secure-Boot-Wechsel an

Microsoft hat angekündigt, dass Secure-Boot-Zertifikate im Juni 2026 ablaufen. Betroffen sind Windows-Systeme ab 2012 und Betriebssysteme wie Linux oder macOS. Die Kündigung ist damit für fast alle Unternehmen relevant. Secure Boot ist eine Funktion, die beim Start eines Geräts sicherstellt, dass nur vertrauenswürdige Software geladen wird. Abgelöst werden die alten durch neue Zertifikate mit Ausgabedatum 2023. Microsoft empfiehlt IT-Verantwortlichen, schon jetzt mit der Vorbereitung für die Veränderungen zu beginnen. Dazu gehört u. a., Firmware-Updates der Gerätehersteller (OEMs) zu installieren, bevor die neuen Zertifikate eingespielt werden. Ohne Vorbereitung drohen bspw. Startfehler der Systeme. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/2vg0g.

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Fördermittel: Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verlängert

Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) werden auch dann noch gefördert, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Der Bundesrat hat die Änderung des KWK-Gesetzes gebilligt. Damit wird die Geltungsdauer für die Förderung bis Ende 2030 verlängert. Moderne KWK sollen einen Beitrag zur Stromversorgung leisten, wenn es z. B. wenig Sonne gibt und Windstille herrscht und diese Träger ausfallen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/r2487.

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Nachhaltigkeit: Start-up will Logistik revolutionieren

Greenplan ist ein Start-up, mit dem Logistikbetriebe ihre Routen optimieren können. Dadurch lassen sich laut Unternehmensangaben rund 10 % der Transportkosten einsparen, Emissionen verringern und die Liefertermintreue der Nutzer verbessern. Das Besondere ist, dass die Lösung vollständig an die individuellen Gegebenheiten eines Unternehmens angepasst werden kann. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/89dr5.

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KI: Tools zum Prüfen der Echtheit

Immer mehr Texte, Fotos und Dokumente werden mittels KI erstellt. Im Privatbereich ist es oft nur ärgerlich, wenn man auf künstlich erzeugte Inhalte hereinfällt. Bei Unternehmen kann es hingegen gravierende Folgen haben, etwa wenn durch KI das Ranking bei Suchmaschinen manipuliert wird oder wenn KI-Tools mit Werken mehrerer Urheber die KI trainieren und so ggf. Verstöße gegen das Urheberrecht entstehen. Im Zweifel ist es sinnvoll, zu prüfen, ob Inhalte durch Menschen oder KI erstellt wurden. Dazu lassen sich Tools wie z. B. unter https://go.nwb.de/bl5mc oder https://go.nwb.de/vn1ym nutzen. Eine 100 % richtige Bewertung lässt sich zwar kaum erreichen, aber die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Analyse ist recht hoch.

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Bankkredite: Firmen kommen schlechter an Darlehen

Laut Ifo-Institut haben Unternehmen immer mehr Probleme, an Kredite zu gelangen. Fast ein Drittel der Firmen berichtet vom zunehmend restriktiven Verhalten der Banken. Das ist der höchste Wert seit sieben Jahren. Betriebe, die einen Kredit benötigen, sollten sich sorgfältig vorbereiten. Dazu gehört u. a. eine umfassende Vorhabenbeschreibung mit Wirtschaftlichkeitsrechnung, die Bereitstellung aussagekräftiger Jahresabschlussunterlagen und ein Businessplan. Bei guter Vorbereitung und guten Zahlen ist es weiter möglich, günstige Darlehen zu bekommen. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/cusw9.

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Steuern: Verzugszinsen vermeiden

Das Finanzamt kann nicht nur bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung Verzugszinsen verlangen, sondern auch, wenn die Behörde selbst sich mit der Bearbeitung Zeit lässt – und das darf sie für bis zu 15 Monate. Um für diesen Fall Verzugszinsen zu vermeiden, kann man die berechnete Nachzahlung unter Angabe der Steuernummer und des Verwendungszwecks bis zum Verzinsungsbeginn an das Finanzamt überweisen. Bei Einreichung der Steuererklärung muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, dass man die voraussichtliche Nachzahlung vorab freiwillig leisten möchte. Wird das angenommen, entfallen die Verzugszinsen i. H. von 0,15 % pro Verspätungsmonat.

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