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Rechtsprechung

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Abo Einkommensteuer //

Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung eines Darlehens (BFH)

Ein Darlehen kann auch dann im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG "unmittelbar" für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommen worden sein, wenn es ursprünglich für die Anschaffung oder Herstellung eines Erstobjekts aufgenommen worden war und später für die Anschaffung oder Herstellung eines Zweitobjekts umgewidmet worden ist (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 24/23; veröffentlicht am 31.7.2025).

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Einkommensteuer //

Rückwirkende Einführung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und damit einhergehende Abzugsbeschränkung (FG)

Das FG Düsseldorf hat zur Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Einführung der Steuerbefreiungsregelung nach § 3 Nr. 72 EStG für bestimmte Photovoltaikanlagen und der damit einhergehenden Abzugsbeschränkung nach § 3c Abs. 1 EStG entschieden. Das Gericht hat einen Verfassungsverstoß verneint (FG Düsseldorf, Urteil v. 24.6.2025 - 4 K 1286/24 E; Revision zugelassen).

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Abo Umsatzsteuer //

Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt (BFH)

Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH, Urteil v. 14.5.2025 - XI R 24/23; veröffentlicht am 24.7.2025).

Abo Abgabenordnung //

Das Kooperationsprivileg (§ 57 Abs. 3 AO) auf dem europarechtlichen Prüfstand

Mit Beschluss v. 22.5.2025 hat der BFH dem EuGH die Rechtsfragen vorgelegt, ob (1) eine mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende staatliche Beihilfe vorliegt, wenn für eine wirtschaftliche Tätigkeit die Steuerbegünstigung eines Zweckbetriebs auch dann gewährt wird, falls insoweit die steuerbegünstigten Zwecke nicht unmittelbar selbst verwirklicht werden, (2) dem dafür erforderlichen selektiven Vorteil womöglich entgegensteht, dass die entsprechende Körperschaft gemeinnützigkeitsrechtlichen Beschränkungen unterliegt, und (3) ob – bei Bejahung einer Beihilfe – eine nur unwesentliche Änderung einer Altbeihilfe, die bereits vor dem 1.1.1958 bestand, gegeben ist, welche nicht notifikationspflichtig ist.

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Abo Einkommensteuer //

Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland (BFH)

Der für eine Tätigkeit im Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sog. 30 %-Regelung steuerfrei erhalten hat (BFH, Urteil v. 10.4.2025 - VI R 29/22; veröffentlicht am 3.7.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps (BFH)

Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Dies setzt voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind. Zudem ist das Swap-Geschäft von vornherein als betriebliches Geschäft zu behandeln. Der Steuerpflichtige muss daher die Ausgleichszahlungen in der laufenden Buchhaltung als betrieblichen Aufwand abbilden (BFH, Urteil v. 10.4.2025 - VI R 11/22; veröffentlicht am 20.6.2025).

Abo Gewerbesteuer //

„Aufwärts abgefärbte“ Personengesellschaft ist nicht Steuerobjekt der Gewerbesteuer

Mit Beschluss v. 28.5.2025 hat der BFH die Beschwerde des beklagten Finanzamts wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet in einem Fall zurückgewiesen, dem die Streitfrage zugrunde liegt, ob eine aufgrund gewerblicher Beteiligungseinkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 EStG gewerblich gefärbte Personengesellschaft Steuergegenstand der Gewerbesteuer sei. Diese Rechtsfrage sieht der BFH als nicht mehr klärungsbedürftig an, da durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sei, dass die Folgen der „Aufwärtsabfärbung“ auf den Bereich des Einkommensteuerrechts zu beschränken seien.

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