Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (BMF)
Bund und Länder haben beschlossen, die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufzuheben. Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog entsprechend angepasst (BMF, Schreiben v. 26.5.2025 - IV D 1 - S 0338/00083/001/099).