Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung (BGBl)
Das Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung wurde am 23.4.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 118 verkündet.
Das Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung wurde am 23.4.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 118 verkündet.
Der Beitrag fasst die aktuelle Rechtsprechung zur Umsatzsteuer in der Insolvenz zusammen und gibt Praxishinweise.
Ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, begründet wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und kann von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden (BGH, Urteil v. 27.3.2025 - I ZR 186/17).
Bei Geschäften, Investitionen und Beteiligungen in den Niederlanden war und ist die steuerliche Behandlung deutschen Rechtsformen mit Unsicherheiten verbunden. Seit dem 1.1.2025 gilt eine neue Verordnung in den Niederlanden zur steuerlichen Qualifikation von ausländischen Gesellschaften.
Das BMF hat eine zentrale statistische Auswertung von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase (sog. Riester-Auszahlungsstatistik, Auswertungsstichtag 15.5.2024) für das Leistungsjahr 2023 veröffentlicht.
Nachdem der BGH die Frage des Schenkungswiderrufs in einem Fall entschieden hatte, in dem der Elternteil sein Vermögen an eines seiner Kinder verschenkt hatte und die Sozialbehörde sodann versuchte, auf dieses Vermögen zuzugreifen (BGH, Urteil v. 16.4.2024 - X ZR 14/23, EAAAJ-66430), musste sich der BGH nun mit der Frage des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts des auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Kinds befassen (BGH, Beschluss v. 23.10.2024, XII ZB 6/24, FAAAJ-80784).
Richterbezüge müssen ihrer Höhe nach nicht der Vergütung anderer Rechtsberufe entsprechen. Auf ein entsprechendes Urteil des EuGH macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Auch im Jahre 2024 hat insbesondere der BFH eine Reihe von Unklarheiten an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Steuerrecht beseitigt. Mangels eines kodifizierten Insolvenzsteuerrechts bleiben indes noch offene Fragen und anhängige Revisionsverfahren.
Der Examensfall aus der Aufgabe 2 des WP-Examens vom Frühjahr 2024 beschäftigt sich mit der Bildung und den Buchungen einer Prozesskostenrückstellung nach HGB.
Der Begriff „Unternehmen“ i.S.d. Art. 83 DSGVO entspricht dem Begriff „Unternehmen“ i.S.d. Art. 101 und 102 DSGVO, so dass der Höchstbetrag einer Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO auf der Grundlage eines Prozentsatzes des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs des einzelnen Unternehmens bestimmt wird (EuGH, Urteil v. 13.2.2025 – C-383/23).
Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig i.S. des § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht (BAG, Urteil v. 12.2.2025 - 5 AZR 127/24).
Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen, um den Risiken entgegenzuwirken, die sich aus Importen von geringem Wert ergeben, die über Online-Händler aus Drittländern und Marktplätze, auf denen Händler aus Drittländern ansässig sind, verkauft werden.
Zum Recht vor Geltung der Quick Fixes wurde dem EuG die Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht unter näher bezeichneten Umständen einem „fiktiven“ Erwerb entgegensteht, und ob ggf. und für welchen Zeitpunkt dies bei einer Rechnungskorrektur zu einem „fiktiven“ Erwerb führt.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 29.1.2025 den Entwurf eines "Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich" (BT-Drucks. 20/14240) beschlossen.
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde von 22 Unternehmen der Versicherungswirtschaft nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss v. 29.1.2025 - 1 BvR 1779/24; veröffentlicht am 29.1.2025).