Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung (BGBl)
Das Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung wurde am 23.4.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 118 verkündet.
Das Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung wurde am 23.4.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 118 verkündet.
Das BMF informiert über die am 17.4.2025 erfolgte Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt über das Auslaufen der EU-beihilferechtlichen Anzeigen.
Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum DAC8-Umsetzungsgesetz markiert einen bedeutenden Schritt zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerten. Der Entwurf des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG-E) sieht umfassende Melde- und Sorgfaltspflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vor. Der Entwurf zielt darauf ab, den Finanzbehörden einen besseren Zugang zu Informationen zu ermöglichen, die für die Besteuerung von Kryptotransaktionen erforderlich sind.NWB-Nachricht v. 10.03.2025, Einkommensteuer | Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (BMF)
Der Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen. Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Die elektronische Patientenakte kommt. Für Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht. Über diese und weitere Neuregelungen im Januar 2025 informiert die Bundesregierung.
Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 Änderungen am Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet u.a. die gesetzliche Grundlage für die staatlichen Zuschüsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.
Die bis zum VZ 2022 befristete Regelung des § 32c EStG wurde durch das Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft um zwei weitere Betrachtungszeiträume (VZ 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028) verlängert. Durch diese antragsabhängige Steuerermäßigung wird die Einkommensteuer auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf den Betrag ermäßigt, der sich ergäbe, wenn diese Einkünfte gleichmäßig auf einen Dreijahreszeitraum, den sog. Betrachtungszeitraum, verteilt würden. Die befristete Fortführung der Begünstigung wurde damit begründet, dass „sich die Situation der Land- und Forstwirtschaft nicht verbessert“ habe (BT-Drucks. 20/11947 S. 1 und 8). Damit bezog sich der Gesetzgeber auf die 2022 ausgelaufene Regelung, die eingeführt wurde, weil „die Folgen des globalen Klimawandels für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zunehmend spürbar zu massiven Ernteausfällen und daraus resultierenden schwankenden Gewinnen geführt“ haben (BT-Drucks. 18/10468 S. 1).
Das BMF hat am 6.12.2024 einen zweiten Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStGAnpG) veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 4.12.2024 Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.11.2024).
Das BMF hat am 4.11.2024 den Entwurf eines Gesetzes "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 8-Umsetzungsgesetz - DAC 8-UmsG)" veröffentlicht.
Der Bundesrat hat am 27.9.2024 dem "Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" zugestimmt (BR-Drucks. 415/24 (Beschluss)).
Das BMF hat am 27.8.2024 den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen" (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht.
Das BMF hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStGAnpG) veröffentlicht.
Die Förderung von Energieberatungen wird angepasst: Die Fördersätze sollen ab dem 7.8.2024 von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert werden. Zudem sollen die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen gesenkt werden.
Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) verabschiedet. Zudem wurde ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen.
Das Wohngeld soll zum 1.1.2025 steigen. Dies sieht der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegte Referentenentwurf einer "Zweiten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes" vor.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" vorgelegt (BT-Drucks. 20/11947 v. 25.6.2024).
Das JStG 2024-E enthält zwei Änderungen, die Verrechnungspreisfälle betreffen: Erstens mit § 162 Abs. 4 AO-E Strafzuschläge in der Betriebsprüfung und zweitens einen neuen § 175a Satz 2 AO-E, um die Bindungswirkung verbindlicher Auskünfte insoweit aufheben zu können, wie Einigungen hindern.