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BFH Urteil v. - IV 8/62 U BStBl 1964 III S. 422

Gesetze: EStG 1958 § 10 Abs. 1 Ziff. 1EStG 1958 § 12 Ziff. 2

Leitsatz

Rentenzahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte, die, ohne Kaufpreisrenten zu sein, im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs auf den Unterhaltsverpflichteten vereinbart werden, sind im allgemeinen dann in vollem Umfang keine Sonderausgaben, wenn der Unterhaltscharakter der Renten überwiegt. Ein wesentlicher Anhaltspunkt dafür kann sein, daß der Wert des übertragenen Vermögens schon bei überschläglicher Berechnung nicht wenigstens die Hälfte des Wertes der Rentenverpflichtung erreicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 422
LAAAA-90088

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 23.01.1964 - IV 8/62 U

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