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BFH Urteil v. - I R 138/73 BStBl 1976 II S. 537

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4StAnpG § 1 Abs. 3

Leitsatz

Behält sich ein Elternteil bei der Übertragung seines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die Kinder an mitübertragenem Grundbesitz für sich und seinen Ehepartner den Nießbrauch vor, so ist die Verpachtung an die Kinder in Ausübung des Nießbrauchs steuerlich grundsätzlich anzuerkennen. Eine ungewöhnlich hohe Gegenleistung der Kinder führt jedoch zur Annahme einer Versorgungsabrede. Als Gegenleistung ist die Gesamtheit der vereinbarten Aufwendungen anzusehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 537
BFHE S. 44 Nr. 119,
BAAAB-00724

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 24.03.1976 - I R 138/73

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