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BFH Urteil v. - X R 205/87

Leitsatz

Bei einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist eine nichtabziehbare Unterhaltsrente nicht allein deswegen gegeben, weil der Wert des übertragenen Vermögens gegenüber dem Wert der Rente unverhältnismäßig hoch ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 513
BFH/NV 1992 S. 513 Nr. 8
WAAAA-97228

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BFH, Urteil v. 22.01.1992 - X R 205/87 -nv-

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