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BFH Urteil v. - IV 85/62 U BStBl 1964 III S. 239

Gesetze: EStG 1957 § 11 Abs. 1EStG 1957 § 16EStG 1957 § 24 Ziff. 2

Leitsatz

Der Senat tritt den Grundsätzen des Urteils I 200/58 U vom (BStBl 1959 III S. 192, Slg. Bd. 68 S. 500) über die Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der Veräußerung eines Gewerbebetriebs bei. Daß ein Teil des Gesamtkaufpreises sofort entrichtet wird, steht im allgemeinen der Annahme laufender Bezüge dann nicht entgegen, wenn diese Bezüge der Versorgung des Veräußerers dienen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 239
TAAAA-90068

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 23.01.1964 - IV 85/62 U

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