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BFH Urteil v. - IV 350/62

Leitsatz

Leibrenten als Entgelt für die Veräußerung eines Betriebes oder Mitunternehmeranteils sind nicht mit dem Ertragsanteil (§ 22 Ziff. 1 a EStG), sondern, sobald die Summe der Bezüge das steuerlich maßgebende Kapitalkonto übersteigt, in voller Höhe als laufende, nachträgliche betriebliche Einkünfte zur Einkommensteuer heranzuziehen. Der Senat hält an der ständigen Rechtsprechung zur Behandlung betrieblicher Veräußerungsrenten fest (vgl. RFH-Urteil VI A 706/28 vom , RStBl 1930, 580).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-49947

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 03.08.1966 - IV 350/62

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