Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI 155/55 U BStBl 1957 III S. 347

Gesetze: EStG 1951 § 33

Leitsatz

1. Sind die Voraussetzungen von Abschn. 212 Abs. 1 Ziff. 1 - 4 EStR 1951 erfüllt, so sind grundsätzlich Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hausgehilfin als zwangsläufige außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

2. Zur Bedeutung des Vermögens bei der Anwendung des § 33 EStG.

3. Kosten der Unterkunft und der Verpflegung bei Badekuren können nur unter besonderen Umständen als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.

4. Notwendige Aufwendungen für Heilmittel, wie Brillen, Hörapparate, Bruchbänder usw., rechnen zu den Krankheitskosten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 347
EAAAA-89763

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 26.07.1957 - VI 155/55 U

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen