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BFH Urteil v. - VI R 256/69 BStBl 1972 II S. 534

Gesetze: EStG 1965 § 12 Nr. 1EStG 1965 § 33

Aufwendungen für Reise nach Mallorca wegen Heuschnupfens und asthmatischer Beschwerden keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen eines an Heuschnupfen und asthmatischen Beschwerden leidenden Steuerpflichtigen für eine Reise nach Mallorca während der Zeit des Pollenflugs sind auch dann keine zwangsläufige außergewöhnliche Belastung, wenn die Reise von einem Arzt für erforderlich gehalten wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 534
XAAAA-90781

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 10.03.1972 - VI R 256/69

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