DBA Frankreich

Notenwechsel

vom

1. Wortlaut der deutschen Bestätigungsnote:
Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandParis, den

Herr Botschafter,

Mit Schreiben vom heutigen Tage haben Eure Exzellenz mir Folgendes mitgeteilt:

„Anlässlich der Unterzeichnung des zwischen unseren beiden Staaten vereinbarten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern beehre ich mich, Ihnen unter Bezugnahme auf Artikel 2 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe d dieses Abkommens mitzuteilen, dass die Hohen Vertragschließenden Parteien übereingekommen sind, die Vorschrift wie folgt auszulegen:

Ein Versicherungsunternehmen eines der Vertragsstaaten, das einen durch die Behörden des anderen Staates zugelassenen Vertreter unterhält, hat dann keine Betriebsstätte im letztgenannten Staate, wenn dieser Vertreter sich auf eine Verwaltungstätigkeit beschränkt oder unabhängig von dieser Verwaltungstätigkeit lediglich als Kommissionär, Makler oder anderer unabhängiger Vertreter im Rahmen der in Artikel 2 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe e genannten Voraussetzungen handelt.

Ich wäre sehr verbunden, wenn Sie mir Ihre Zustimmung zu dieser Auslegung mitteilen würden.“

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, dass ich der vorstehenden Mitteilung zustimme.

(Unterschrift)
Seiner Exzellenz
Ambassadeur de France,
Generalsekretär des Ministeriums
für Auswärtige Angelegenheiten

2. Wortlaut der deutschen Bestätigungsnote:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Paris Paris, den

Herr Botschafter,

„Am heutigen Tage haben Sie nachstehendes Schreiben an mich gerichtet:

Anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern halte ich es für erforderlich, nachstehendes zu erklären:

Artikel 27 Abs. 1 des Abkommens vom heutigen Tage sieht vor, dass die Anwendung seiner Vorschriften unter den im genannten Artikel niedergelegten Bedingungen auf jedes Gebiet ausgedehnt werden kann, für dessen internationale Beziehungen Frankreich verantwortlich ist. Um jede Schwierigkeit bei der Auslegung dieser Vorschrift zu vermeiden, ist es zweckmäßig, klarzustellen, dass die Hohen Vertragschließenden Parteien mit dieser Formulierung nicht beabsichtigen, die Möglichkeit der Ausdehnung des Geltungsbereichs des Abkommens auf die in Artikel 2 nicht genannten französischen Départements, auf die überseeischen Gebiete der Französischen Republik und auf die Mitgliedstaaten der Communauté auszuschließen.

Ich wäre sehr verbunden, wenn Sie mir Ihre Zustimmung hierzu bestätigen würden.“

Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass ich dem Vorstehenden zustimme.

(Unterschrift)
Herrn
Ambassadeur de France
Paris

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAA-87597