Die neue Hinzurechnungsbesteuerung
3. Aufl. 2021
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VIII. Anhang
1. Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD)
RICHTLINIE (EU) 2016/1164 DES RATES
vom mit Änderungen durch die Richtlinie vom
mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken
mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Steuerpflichtigen, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten körperschaftsteuerpflichtig sind, einschließlich der in einem oder mehreren Mitgliedstaaten belegenen Betriebsstätten von Unternehmen, die steuerlich in einem Drittland ansässig sind.
Artikel 9a gilt auch für alle Unternehmen, die von einem Mitgliedstaat als steuerlich transparent behandelt werden.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
„Fremdkapitalkosten“ Zinsaufwendungen für alle Arten von Forderungen, sonstige Kosten, die nach nationalem Recht wirtschaftlich gleichwertig mit Zinsen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kapital sind, einschließlich – unter anderem – Zahlungen im Rahmen von Beteiligungsdarlehen, kalkulatorische Zinsen auf Instrumente wie Wandelanleihen und Nullkuponanlei...