Die neue Hinzurechnungsbesteuerung
3. Aufl. 2021
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III. Mögliche Sachverhalte der Hinzurechnungsbesteuerung
1. Vorbemerkungen
Im Inland ansässige Steuerpflichtige sind in ihrer (unternehmerischen) Entscheidung prinzipiell frei, ob sie sich steuerrechtlich relevant im Inland oder Ausland betätigen möchten. Da die inländische Gesamtsteuerbelastung von natürlichen Personen und Unternehmen als im internationalen Vergleich (nicht völlig zu Unrecht) zu hoch und Steuern ohnehin prinzipiell als unzumutbar empfunden werden, sind Steuerpflichtige häufig versucht, ihre steuerrechtlich relevanten Aktivitäten im niedrig(er) besteuernden Ausland vorzunehmen.
Dies bedeutet jedoch i. d. R. nicht den steuerlichen Wegzug, weil dies mit Veränderungen des persönlichen Umfelds verbunden ist und der Gesetzgeber insoweit vorgesorgt hat (vgl. §§ 2 ff. und 6 AStG). Diese Regelungen der Wegzugsbesteuerung wurden durch das ATADUmsG auch erheblich angepasst und verschärft. Zudem sind selbst auf den ersten Blick „hart gesottene“ Steuerpflichtige plötzlich zurückhaltend, wenn es um die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit geht, was als besonders starkes Indiz für die Aufgabe auch des steuerlichen Wohnsitzes bzw. eines gewöhnlichen Aufenthalts gelten darf.
Im Ext...