Norbert Lüdenbach, Wolf-Dieter Hoffmann, Jens Freiberg

IFRS-Kommentar

19. Aufl. 2021

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Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, u.a. - IFRS-Kommentar Online

§ ANWENDUNGSÜBERSICHT

Haufe, (März 2021)

Anwendungshinweise

Sofern in der letzten Spalte keine Jahreszahl angegeben ist, ist der betroffene Standard oder die Interpretation im Abschluss für das Jahr 2020 verpflichtend anzuwenden. Sofern ein späteres Jahr angegeben ist, besteht die Möglichkeit zur früheren freiwilligen Anwendung.

Änderungen von Standards und Interpretationen sind durch den Buchstaben A im Anschluss an die Nummerierung des betreffenden Standards bzw. der Interpretation (in der Spalte Bezeichnung) gekennzeichnet.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, sind die IFRS in folgenden Fassungen verpflichtend anzuwenden:
Bezeichnung
bei kalendergleichem Geschäftsjahr nicht ab 2020 (oder früher) anzuwenden, sondern erst ab:
International Financial Reporting Standards (IFRS)
First-time Adoption of IFRSs

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