IFRS-Kommentar
19. Aufl. 2021
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§ 21 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 37 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über diskutierte oder als Änderungsentwurf vorgelegte Regelungen und Folgeänderungen enthalten Rz 192 f.
Die Aktualisierung bezieht die Folgen der Corona-Krise ein, betreffend zukünftiger Verluste (Rz 29), Drohverluste (Rz 60) und Restrukturierungen (Rz 97). Sie behandelt außerdem das Amendment zu IAS 37 vom Mai 2020 bzgl. der Frage, welche Kosten bei der Feststellung eines Drohverlusts zu berücksichtigen sind (Rz 65). Punktuelle Ergänzungen betreffen Drohverluste aus Arbeitsverhältnissen (Rz 3) und Pachterneuerungsverpflichtungen (Rz 30).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Im Mittelpunkt von IAS 37 stehen unsichere Schulden. Wegen des themenbezogenen Aufbaus der IFRS sind wichtige Teilbereiche der Schulden (liabilities) in anderen Standards geregelt und daher in IAS 37.5 i. V. m. IAS 37.1(c) mit einem scope out belegt. Betroffen sind: