Online-Nachricht - Montag, 21.12.2020

Rechtsprechung | Neue Revisionsverfahren beim BFH

Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat Dezember 2020 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Einkommensteuer / Lohnsteuer:

Arbeitslohn: Ist die Zahlung der Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers (Partnerschaftsgesellschaft mbB) Arbeitslohn seiner angestellten Rechtsanwälte, wenn der Arbeitgeber einen die Mindestversicherungssumme (§ 51 BRAO) übersteigenden Versicherungsschutz gewählt hat und sich der Versicherungsschutz auch auf die in der Anlage zum Versicherungsschein namentlich aufgeführten angestellten Rechtsanwälte erstreckt? (BFH-Az. VI R 42/20; Vorinstanz: ).

PKW: Liegt eine Unbilligkeit darin, dass bei der Deckelung des nach der 1 %-Methode ermittelten Entnahmewerts für die private Fahrzeugnutzung auf die tatsächlichen Kosten bei einem Überschussrechner nicht allein auf die in den Streitjahren abgeflossenen Fahrzeugkosten abgestellt, sondern zusätzlich der rechnerisch auf die Streitjahre entfallende Anteil der in einem früheren Veranlagungszeitraum für das Fahrzeug geleisteten Leasingsonderzahlung berücksichtigt wird? (BFH-Az. VIII R 26/20; Vorinstanz: ).

PKW: Dürfen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht durch Belege nachgewiesene Aufwendungen geschätzt werden oder ist in diesen Fällen der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs zwingend gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln? (BFH-Az. VI R 44/20; Vorinstanz: )

Gewerbesteuer:

Erweiterte Kürzung: Ist § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG dahingehend teleologisch einzuschränken, dass die Vorschrift die erweiterte Kürzung für Sondervergütungen nicht ausschließt, wenn der betreffende Mitunternehmer nicht der Gewerbesteuer unterliegt? (BFH-Az. IV R 25/20; Vorinstanz: ,F; siehe unsere Online-Nachricht v. 9.10.2020;

Umsatzsteuer:

Unentgeltliche Zuwendung: Wie sind - mangels eines Einkaufspreises für Wärme - die Selbstkosten des Betreibers einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (Biogasanlage) für die Bemessungsgrundlage der Entnahme von Wärme für den Eigenbedarf und die (kostenlose) Lieferung von Wärme an Dritte für die durch die Stromproduktion anfallende Abwärme zu ermitteln? Erfolgt die Ermittlung der Selbstkosten im Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh (sog. energetische Aufteilungsmethode) oder nach dem Verhältnis der Marktpreise der produzierten Strom- und Wärmemenge (objektbezogener Umsatzschlüssel)? (BFH-Az. V R 34/20; Vorinstanz: ).

Schenkungsteuer / Bewertung:

Bewertung: Hat das FG seine Sachaufklärungspflicht verletzt, weil es den Beweisantrag übergangen hat, womit der niedrigere gemeine Wert i. S. d. § 198 BewG mangels Vorliegens eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen werden sollte? (BFH-Az. II R 26/20; Vorinstanz: ).

Optionsverschonung: Streitig ist, ob bei der einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Verwaltungsvermögensquote nach § 13b Abs. 2 ErbStG und die sog. Optionsverschonung des § 13a Abs. 8 ErbStG jeweils isoliert für jede wirtschaftliche Einheit, oder einheitlich für alle wirtschaftlichen Einheiten zu ermitteln bzw. anzuwenden sind (BFH-Az. II R 25/20; Vorinstanz: ).

Umwandlungssteuer:

Abziehbarkeit angefallenen Grunderwerbsteuer: Gehört die aufgrund einer Verschmelzung entstehende Grunderwerbsteuer nach einem Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG zu den Kosten des Vermögensübergangs i.S. von § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006? (BFH-Az. I R 25/20; Vorinstanz: ).

Übernahmeverlust: Ist ein aus der Verschmelzung resultierender Übernahmeverlustbetrag nach § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG auch für Anteile anzuwenden, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden? Kommt es durch die Erfassung der offenen Rücklagen (Pensionsrückstellung) als Bezüge i.S. des § 7 UmwStG und der Berücksichtigung des Übernahmeergebnisses i.S. des § 4 UmwStG zu einer Doppelbesteuerung? Ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 sowie des § 7 UmwStG teleologisch zu reduzieren? (BFH-Az. III R 37/20; Vorinstanz: )

Quelle: BFH online (JT)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-67097