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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 2 K 1486/17

Gesetze: AO § 191 Abs. 1 ; EStG § 42 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; BRAO § 51

Lohnsteuerrechtliche Behandlung der Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR

Leitsatz

Die Zahlung der Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers (Rechtsanwalts-GbR) für seine "Tätigkeit als Rechtsanwalt", bei der sich der Versicherungsschutz auf die in der Anlage zum Versicherungsschein namentlich aufgeführten angestellten Rechtsanwälte erstreckt, ist für seine angestellten Rechtsanwälte Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber einen die Mindestversicherungssumme übersteigenden Versicherungsschutz wählt (gegen , EFG 2018, 954, Revision VI R 12/18).

Eine Gleichbehandlung mit der eigenen Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH ist nicht geboten.

Fundstelle(n):
DStRE 2021 S. 1470 Nr. 23
EStB 2021 S. 175 Nr. 4
KÖSDI 2021 S. 22096 Nr. 2
ZAAAH-65136

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 09.09.2020 - 2 K 1486/17

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