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Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Sonderbetriebseinnahmen
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 bis 6 GewStG ermöglicht Immobiliengesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen und nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegen, auf Antrag eine Gewerbesteuerfreiheit für die erzielten Erträge aus der Verwaltung des Grundbesitzes sowie dessen Veräußerung. Im Regelungsbereich von Personengesellschaften ist der Ausschlusstatbestand des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG zu beachten. Danach sind Sondervergütungen, die ein Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht, von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für die Überlassung von Grundbesitz durch den Gesellschafter an die Personengesellschaft.
Urteilssachverhalt und Entscheidungsgründe
Im Urteilsfall erwarb die Klägerin in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG Grundstücke von ihrem nicht der Gewerbesteuer unterliegenden Mehrheitskommanditisten, wobei der Kaufpreis für diese Grundstücke unter anderem von dem Veräußerer zinslos gestu...