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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 80/16

Gesetze: ZK Art. 220; Antidumping-Verordnung 91/2009

Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von Verbindungselementen mit Ursprung in der Volksrepublik China, die zur Umgehung von Antidumpingzoll über Thailand in die EU eingeführt wurden.

Leitsatz

1. Auf der Grundlage der von OLAF ermittelten Tatsachen ist im Einzelfall nachgewiesen, dass die aus Thailand in die EU eingeführten Verbindungselemente ihren Ursprung in der VR China haben.

2. Mangels aktiven Irrtums besteht kein Vertrauensschutz.

3. Auf die WTO-Rechtswidrigkeit der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 kann sich ein Importeur nicht berufen.

Fundstelle(n):
DAAAH-19536

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 03.04.2019 - 4 K 80/16

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