InsO § 321

Elfter Teil: Besondere Arten des Insolvenzverfahrens [1]

Erster Abschnitt: Nachlassinsolvenzverfahren

§ 321 Zwangsvollstreckung nach Erbfall

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlass, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.

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EAAAA-73948

1Anm. d. Red.: Bisheriger Zehnter Teil zu neuem Elften Teil geworden gem. Gesetz v. (BGBl I S. 886) mit Wirkung v. 21. 4. 2018.