GG Artikel 30
II. Der Bund und die Länder
Artikel 30 Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAA-73923