UmwG § 57

Zweites Buch: Verschmelzung

Zweiter Teil: Besondere Vorschriften

Zweiter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung

§ 57 Inhalt des Gesellschaftsvertrags [1]

In den Gesellschaftsvertrag sind Festsetzungen über Sondervorteile, Gründungsaufwand, Sacheinlagen und Sachübernahmen, die in den Gesellschaftsverträgen, Partnerschaftsverträgen oder Satzungen übertragender Rechtsträger enthalten waren, zu übernehmen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAA-73619

1Anm. d. Red.: § 57 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1911) mit Wirkung v. .