Steuerrecht aktuell 2/2018
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil A: Schwerpunkt-Thema
Die aktuellen Entwicklungen in der Bauträgerproblematik
(Peter Mann)
Ob und wieweit Bauträger als Bauleister anzusehen sind, war in der Vergangenheit umstritten. Aufgrund eines (BStBl 2014 II S. 128, NWB DokID: NWB PAAAE-50006), liegt bei Bauträgern als Leistungsempfänger grundsätzlich kein Fall des Wechsels der Steuerschuldnerschaft mehr vor. Viele Bauträger haben daher in der Vergangenheit die zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer wieder zurückgefordert. Der BFH hat in der aktuellen Entscheidung v. klargestellt, dass dieser Rückforderungsanspruch nicht von weiteren Bedingungen abhängig ist.
I. Ausgangssachverhalt im Urteil vom
Laut Handelsregisterauszug betrieb die Klägerin ein Unternehmen, dessen Gegenstand der Erwerb, die Erschließung und die Bebauung von Grundstücken ist. Sie schloss im Jahre 2004 einen Vertrag mit einem Generalunternehmer. Dieser verpflichtete sich, für die Klägerin ein Wohnhaus mit sechs Wohnungen zu einem Pauschalpreis zu errichten. Es wurde vereinbart, dass der Generalunternehmer für die Abschlagszahlungen und die Schlusszahlung Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer erstellen sollte.
Nachdem bereits Bauleistungen an d...