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Einheitlicher Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
Rechtswidrigkeit der Änderung eines Bewilligungsbescheids über die Festsetzung der Eigenheimzulage
[i]BFH, Urteil v. 17.4.2018 - IX R 17/17 NWB DAAAG-86024 Der NWB DAAAG-86024 im Hinblick auf einen Bescheid, mit dem die Festsetzung der Eigenheimzulage für einen Förderzeitraum geändert und die Eigenheimzulage für sämtliche Jahre auf 0 € festgesetzt wurde, ausgeführt, dieser sei keine Zusammenfassung von Einzelbescheiden, sondern ein Sammelbescheid, der insgesamt rechtswidrig sei, wenn er einen Rechtsfehler aufweise. Der BFH hat damit – soweit ersichtlich – im Hinblick auf einen Bewilligungsbescheid die bisher offen gelassene Frage beantwortet, dass es sich bei einem Bewilligungsbescheid nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EigZulG um einen einheitlichen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung und nicht um eine Sammlung von Einzelbescheiden handelt. In seinem Urteil v. - IX R 74/03 (BStBl 2005 II S. 807) ließ der BFH diese Frage noch offen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt und Verfahrensgang des
1. Sachverhalt
[i]Kauf durch mehrere FamilienmitgliederDer Entscheidung des BFH lag ein NWB MAAAG-47841 zugrunde. Streitig war, ob das Finanzamt die Bewilligung von Eigenheimzulage aufheben durf...