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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2359/14 EFG 2017 S. 1069 Nr. 13

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1, EigZulG § 2 Abs. 1 S. 10, EigZulG § 15 Abs. 1 S. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AO § 170 Abs. 1, AO § 170 Abs. 3, AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Zur Rückforderung der Eigenheimzulage, wenn das Finanzamt erst nachträglich vom Fehlen des Eigentumsübergangs Kenntnis erlangt

Leitsatz

Der Anspruch auf Festsetzung der Eigenheimzulage setzt die Übertragung des Eigentums an dem Wirtschaftsgut voraus. Ist keine Eigentumsübertragung erfolgt und erlangt das Finanzamt hiervon nachträglich Kenntnis, kann die Zulage innerhalb der Verjährungsfrist zurückgefordert werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1069 Nr. 13
MAAAG-47841

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.08.2016 - 2 K 2359/14

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