Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Nordrhein-Westfalen 11.10.2018 Kurzinformation Körperschaftsteuer Nr. 05/2018, KSR 11/2018 S. 12

Behandlung sog. Foodsharing-Vereine

Foodsharing-Vereine engagieren sich gegen Lebensmittelverschwendung. Laut OFD Nordrhein-Westfalen bestehen keine Bedenken, diese Vereine bei entsprechender Satzung wegen der Förderung des Umweltschutzes, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO, von der Körperschaft- und Gewerbesteuer freizustellen. Für die dem Verein überlassenen Lebensmittel dürfen jedoch keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, da es sich grundsätzlich um wertlos gewordene Ware handelt, so dass der gemeine Wert der zugewendeten Wirtschaftsgüter (= Sachzuwendung) mit 0,00 € zu bemessen ist (vgl. hierzu auch zu den sog. Tafeln NWB CAAAF-68670).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen