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Durchbrechung der Methodenstetigkeit aufgrund von Agenda-Entscheidungen des IFRS IC
Reform des IAS 8 durch ED/2018/1
Das Stetigkeitsprinzip genießt große Bedeutung, gerade auch in den IFRS. Die Änderung der angewandten Rechnungslegungsmethoden ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und zieht grds. die Pflicht zur retrospektiven Anpassung nach sich. Mit dem nun vorgelegten ED/2018/1 „Accounting Policy Changes“ will der IASB eine Erleichterung für den Fall der Änderung von Rechnungslegungsmethoden aufgrund von Agenda-Entscheidungen des IFRS IC schaffen.
Zülch, Änderungen eines IFRS-Abschlusses (IAS 8), infoCenter NWB FAAAC-32081
Mit dem Exposure Draft sollen die nach IAS 8 zulässigen Ausnahmen von der retrospektiven Anpassung auf den Fall von Agenda-Entscheidungen des IFRS IC erweitert werden.
Die vorgeschlagenen Regelungen sind kaum operationalisierbar und werden erhebliche Anwendungsprobleme verursachen.
Wegen der erheblichen Spielräume bei der Abwägung schwebt über den Anwendern die latente Gefahr einer abweichenden Beurteilung durch Enforcement-Instanzen.
I. Der Stetigkeitsgrundsatz in den IFRS
[i]Große, Maintenance der IFRS – aktueller Stand beim IFRS IC, PiR 5/2018 S. 157 NWB DAAAG-82327 Freiberg, Aufweichung des Verbots zur Berücksichtigung von hindsight, PiR 3/2018 S. 99 NWB KAAAG-77382 Roos, Korrektur von fehlerhaften Abschlüssen nach IAS 8, PiR 10/2017 S. 297 NWB HAAAG-58860 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 16. Aufl. 2018, § 24 NWB RAAAG-78625 Grünberger, IFRS 2018, XVI.8 Fehlerberichtigung und Methodenänderungen (IAS 8), 15. Aufl. 2018, S. 366 NWB YAAAG-63006 Der Stetigkeitsgrundsatz wird insbesondere im F...