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Korrektur von fehlerhaften Abschlüssen nach IAS 8
Theoretische Grundlagen und Fallbeispiele zur bilanziellen Behandlung von Fehlern
Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen sind Regelungen erforderlich, die vorgeben, wie zu verfahren ist, wenn bereits veröffentlichte Abschlüsse bspw. aufgrund von Fehlern nachträglich geändert werden. Fehler sind unabhängig davon, ob durch das Unternehmen selbst oder einen externen Dritten aufgedeckt, zwingend zu korrigieren. Die erforderlichen Korrekturmaßnahmen sind i. d. R. komplex und aufwendig. Beides resultiert letztlich daraus, dass diese retrospektiv, d. h. rückwirkend durchzuführen sind, da sich das Unternehmen nach den Vorgaben des IAS 8 nach der Entdeckung des Fehlers so stellen muss, als ob dieser in einer früheren Periode nie aufgetreten wäre.
Zülch, Änderungen eines IFRS-Abschlusses (IAS 8), infoCenter NWB FAAAC-32081
Den Abschlussadressaten sind Informationen an die Hand zu geben, die sie bei der Entscheidung unterstützen, ob einem Unternehmen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Notwendige Voraussetzung für die Entscheidungsnützlichkeit eines Abschlusses ist die sich aus dem Grundsatz der Stetigkeit ableitende interne und externe Vergleichbarkeit.
Um auch in Fällen, in denen bereits veröffentlichte Abschlüsse bsp...