IFRS 9 B6.6.13

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Kapitel 6)

Absicherung einer Gruppe von Geschäften (Abschnitt 6.6)

Absicherung einer Nettoposition

Darstellung der Gewinne oder Verluste aus dem Sicherungsinstrument

B6.6.13

Wenn Geschäfte in einer Absicherung von Zahlungsströmen gemeinsam als Gruppe abgesichert werden, könnten sie sich auf verschiedene Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Gesamtergebnisrechnung auswirken. Die Darstellung der Sicherungsgewinne oder -verluste in dieser Rechnung hängt von der Gruppe von Geschäften ab.

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QAAAF-87184