IFRS 9 B6.5.4

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Kapitel 6)

Bilanzierung zulässiger Sicherungsbeziehungen (Abschnitt 6.5)

Bewertung der Unwirksamkeit der Absicherung

B6.5.4

Wenn ein Unternehmen die Unwirksamkeit einer Absicherung bewertet, hat es dabei den Zeitwert des Geldes zu berücksichtigen. Infolgedessen bestimmt das Unternehmen den Wert des Grundgeschäfts anhand des Barwerts, sodass die Wertänderung des Grundgeschäfts auch die Auswirkung des Zeitwerts des Geldes beinhaltet.

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QAAAF-87184