IFRS 9 B4.1.9B

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Einstufung (Kapitel 4)

Einstufung finanzieller Vermögenswerte (Abschnitt 4.1)

Entgelt für den Zeitwert des Geldes

B4.1.9B

In einigen Fällen kann das Element für den Zeitwert des Geldes jedoch verändert (d. h. inkongruent) sein. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Zinssatz eines finanziellen Vermögenswerts in regelmäßigen Abständen angepasst wird, die Häufigkeit dieser Anpassung jedoch nicht der Laufzeit des Zinssatzes entspricht (wenn beispielsweise ein Einjahreszinssatz monatlich angepasst wird) oder wenn der Zinssatz eines finanziellen Vermögenswerts in regelmäßigen Abständen an einen Durchschnitt aus bestimmten kurz- und langfristigen Zinssätzen angepasst wird. Zur Bestimmung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, muss ein Unternehmen in solchen Fällen diese Veränderung beurteilen. Unter bestimmten Umständen kann das Unternehmen dies anhand einer qualitativen Beurteilung des Elements für den Zeitwert des Geldes bestimmen, während unter anderen Umständen eventuell eine quantitative Beurteilung erforderlich ist.

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QAAAF-87184