IFRS 9 B4.1.8

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Einstufung (Kapitel 4)

Einstufung finanzieller Vermögenswerte (Abschnitt 4.1)

Vertragliche Zahlungsströme, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen

B4.1.8

Ein Unternehmen hat zu beurteilen, ob es sich bei den vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag für die Währung handelt, auf die der finanzielle Vermögenswert lautet.

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QAAAF-87184