IFRS 9 5.5.6

Kapitel 5: Bewertung

5.5: Wertminderung

Erfassung erwarteter Kreditverluste

Allgemeine Vorgehensweise

5.5.6

Zwecks Anwendung der Wertminderungsvorschriften gilt bei Kreditzusagen und finanziellen Garantien der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Partei der unwiderruflichen Zusage wird, als Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-87184