IFRS 9 5.1.3

Kapitel 5: Bewertung

5.1: Bewertung beim erstmaligen Ansatz

5.1.3

Ungeachtet der Vorschrift in Paragraph 5.1.1 hat ein Unternehmen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beim erstmaligen Ansatz zu deren Transaktionspreis (laut Definition in IFRS 15) zu bewerten, wenn diese keine signifikante Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15 enthalten (oder das Unternehmen den praktischen Behelf in Paragraph 63 von IFRS 15 nutzt).

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QAAAF-87184