IFRS 9 5.1.2

Kapitel 5: Bewertung

5.1: Bewertung beim erstmaligen Ansatz

5.1.2

Bilanziert ein Unternehmen einen Vermögenswert, der in den folgenden Perioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, zum Erfüllungstag, wird dieser am Handelstag erstmalig zu seinem beizulegenden Zeitwert erfasst (siehe Paragraphen B3.1.3–B3.1.6).

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