VStR 98. (Zu § 3 VStG)

Zu § 3 VStG

98. Politische Parteien

1Wird von einer nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 VStG von der Vermögensteuer befreiten politischen Partei im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 149) ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten, ist die Steuerfreiheit insoweit ausgeschlossen. 2Die Herstellung und der Vertrieb von Mitteilungsblättern und Broschüren kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein.

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MAAAA-59280