VStR 28. (Zu § 96 BewG)

Zu § 96 BewG

28. Freie Berufe

1Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich. 2Das Vermögen, das der selbständigen Ausübung einer rein künstlerischen oder rein wissenschaftlichen Tätigkeit dient, gehört deshalb auch zum Betriebsvermögen. [1]

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MAAAA-59280

1Durch die Einbeziehung der rein künstlerischen oder rein wissenschaftlichen Tätigkeit in den Kreis der den Gewerbebetrieben gleichgestellten Tätigkeiten wird auch diesem Personenkreis ab 1993 die Anwendung des § 117a BewG ermöglicht.