Online-Nachricht - Montag, 20.02.2012

Einkommensteuer | Verlustabzug nach § 10d EStG (OFD)

Die OFD Frankfurt/M. hat mehrere Verfügungen erlassen bzw. aktualisiert, die sich mit dem Verlustabzug nach § 10d EStG befassen. Unter anderem weist die OFD auf eine anhängige Verfassungsbeschwerde hin, die sich gegen die vorrangige Berücksichtigung des Verlustvortrags vor Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen richtet (u.a. ).


Hierzu führt die OFD weiter aus: Der NWB NAAAD-43392) entschieden, dass der gegenüber Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vorrangige Verlustabzug gemäß § 10d Abs. 2 EStG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Gegen diesen Beschluss wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, die unter dem Az. 2 BvR 1175/10 anhängig ist. Diesbezügliche Einspruchsverfahren ruhen daher nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren, da lt. BFH keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen.
Hinweis: Zum erstmaligen Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides gem. § 10d Abs. 4 EStG hat die OFD Frankfurt/M. in einer Verfügung v. Stellung genommen. Diese Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB QAAAE-02356. In einer weiteren Verfügung v. beschäftigt sich die OFD mit dem zeitlichen Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung (Verlustrücktrag von 1999 nach 1998). Diese Verfügung finden Sie in der NWB Datenbank unter der DokID: NWB WAAAE-02354.
Quelle: NWB Datenbank


 

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-43502