Online-Nachricht - Dienstag, 15.11.2011

Einkommensteuer | Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung (FG)

Umsatzsteuererstattungen für mehrere Veranlagungszeiträume, die in einem Betrag ausgezahlt werden, sind keine Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ().

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt Geldspielautomaten und ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Nachdem der Europäische Gerichtshof Glücksspielautomatenumsätze für umsatzsteuerfrei erklärt hatte (Urteil vom NWB LAAAB-72829 und NWB SAAAB-72831; Slg. 2005 I-1131), erhielt sie vom Finanzamt Umsatzsteuererstattungen, die für mehrere Jahre in einer Summe ausbezahlt wurden. Für diese gewinnerhöhende Zahlung begehrte die Klägerin die Tarifermäßigung nach § 34 EStG. Das Finanzamt lehnte die Tarifermäßigung ab, die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.

Hierzu führten die Richter weiter aus: Die Umsatzsteuererstattung stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar (vgl. auch NWB RAAAD-27597). Es ist bereits zweifelhaft, ob die Vorschrift bei bilanzierenden Steuerpflichtigen überhaupt Anwendung findet. Eine Steuererstattung hat jedenfalls keinen Entgeltcharakter, da sie nicht als Gegenleistung für eine Leistung des Steuerpflichtigen anzusehen ist. Letztlich fehlt es am Merkmal der Mehrjährigkeit, da die Tätigkeit der Klägerin - Nutzungsüberlassung von Spielautomaten - gegenüber dem einzelnen Spieler lediglich einen Zeitraum von einigen Minuten oder Stunden umfasst.

Hinweis: Das Gericht hat die Revision zugelassen. Der Volltext des Urteils ist in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW veröffentlicht. Zu der Datenbank gelangen Sie hier

Quelle: FG Münster, Newsletter 11/2011

 

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-42932