Dokument Aktuelles zum gewerbesteuerlichen Sondertatbestand des § 18 Abs. 3 UmwStG - Berücksichtigung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 UmwStG und der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG
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StuB Nr. 18 vom 25.09.2015 Seite 698
Aktuelles zum
gewerbesteuerlichen Sondertatbestand des § 18 Abs. 3 UmwStG
Berücksichtigung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 UmwStG und der
Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG
StB Dr. Michael Hoheisel und StB Dr. Michael Tippelhofer
Die Missbrauchsvorschrift des
§ 18 Abs. 3
UmwStG (bzw.
§ 18 Abs. 4
UmwStG a. F.) birgt für die Beratungspraxis wesentliche
Steuer- und Haftungsrisiken. Nicht selten führt sie bei Verkäufen,
Betriebsaufgaben und Umstrukturierungen in Zusammenhang mit
Personengesellschaften zu Gewerbesteuerzahlungen ohne Möglichkeit zur
Anrechnung nach
§ 35 EStG.
Die nachfolgenden Ausführungen stellen die Regelung des
§ 18 Abs. 3
UmwStG anhand von zwei aktuellen BFH-Urteilen
dar. Der BFH hatte dabei einerseits über die Frage der Anwendbarkeit des
Freibetrags nach
§ 16 Abs. 4
EStG im Rahmen der Gewerbesteuer und andererseits über die
Anrechnung der aus der Veräußerung resultierenden Gewerbesteuer nach
§ 35 EStG zu
entscheiden.
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