NWB-EV Nr. 5 vom Seite 143

Strafbefreiende Selbstanzeige – Musterschreiben und Checkliste

Um im Rahmen einer Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, muss der Anzeigende die unrichtigen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang berichtigen, die unvollständigen Angaben ergänzen bzw. die unterlassenen Angaben nachholen und die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachzahlen. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 371 AO geregelt. Dem Steuerhinterzieher soll mit dieser Vorschrift ein Anreiz gegeben werden, zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren. In der NWB Datenbank finden Sie nützliche Werkzeuge rund um das Thema „Strafbefreiende Selbstanzeige“, eine kleine Auswahl – zwei Musterschreiben und eine Checkliste – stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

Musterschreiben

Fehlerhafte oder unvollständige Selbstanzeigen führen nicht zur gewünschten Strafbefreiung, eine bestimmte Form ist gesetzlich allerdings nicht geregelt. Ein kommentiertes Muster für eine Selbstanzeige ist in der NWB Datenbank unter der NWB DokID NWB BAAAB-05338 aufrufbar.

In diesem Zusammenhang könnten auch die folgenden Muster von Interesse sein:

Auch die Haftung des Steuerberaters bei einer fehlerhaften oder unterlassenen Selbstanzeige sollten alle mit der Bearbeitung eines Selbstanzeigeverfahrens befassten Steuerberater veranlassen, ihre Mandanten im Selbstanzeigeverfahren umfassend zu unterrichten.

Zur Dokumentation dieser Besprechung und der eingehenden Belehrung dienen die „Hinweise für das Selbstanzeigeverfahren“, die mit der NWB DokID NWB LAAAE-52184 aufgerufen werden können.

Checkliste

Um eine vollständige und damit wirksame Selbstanzeige zu erstellen, sind zahlreiche Aspekte zu beachten. Die Checkliste „Selbstanzeige gem. § 371 AO“ bietet Ihnen eine wertvolle Unterstützung, um eine Selbstanzeige strukturiert und umfassend erstellen zu können.

Sie können die Checkliste unter der NWB DokID NWB SAAAE-46633 herunter laden.

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Fundstelle(n):
NWB-EV 5/2014 Seite 143
NWB WAAAE-62353