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Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren
Nach der wurden zuerst 2011 und noch einmal die Bestimmungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige wesentlich verschärft. Außerdem wurde § 378a AO neu eingeführt. Auch die Haftung des Steuerberaters bei einer fehlerhaften oder unterlassenen Selbstanzeige () sollte alle mit der Bearbeitung eines Selbstanzeigeverfahrens befassten Steuerberater veranlassen, ihre Mandanten im Selbstanzeigeverfahren umfassend zu unterrichten. Zur Dokumentation dieser Besprechung und der eingehenden Belehrung dient das beiliegende Muster.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: