Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
Alternativ nutzen Sie Ihren Freischaltcode.
Selbstanzeige – Muster
Selbstanzeige
Für die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und für das Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen gelten seit dem deutlich schärfere Bestimmungen. Die Berichtigungspflicht erstreckt sich in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. Bisher war der Steuerpflichtige bei einfacher Steuerhinterziehung nur verpflichtet, für den Zeitraum der Verfolgungsverjährung von fünf Jahren nachzuerklären.
Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist nur bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro möglich (bisher 50.000 Euro). Ab diesem Hinterziehungsbetrag und in den besonders schweren Fällen einer Steuerhinterziehung wird nur bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von der Strafverfolgung abgesehen. Im Interesse der Rechtssicherheit wurden hinsichtlich der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Lohnsteueranmeldungen gesetzliche Klarstellungen geschaffen.
Mehr zum Thema mit weiterführenden Informationen im infoCenter und in den Grundlagen, "Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige".
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis un...