Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 15 vom Seite 1067

Steuererklärungsfristen für 2012 in Hessen bis 28. 2. 2014 verlängert

Dr. Johannes R. Nebe

[i]Bisher nur Fristverlängerung bis 31. 12. 2013Die gesetzlichen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung für 2012 bis zum (§ 149 Abs. 2 AO) sollen bundeseinheitlich verlängert werden (vgl. Nebe,). Bisher haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit Ausnahme von Hessen allerdings durch (BStBl 2013 I S. 66) die Verlängerung des Abgabetermins für Steuererklärungen 2012 allgemein nur bis zum (bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften bis zum ) bestimmt, wenn die Steuererklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe nach §§ 3 und 4 StBerG angefertigt werden.

[i]Ausnahme Hessen: Fristverlängerung bis 28. 2. 2014Hessen hat mit Erlass vom (StAnz 2/2013 S. 123 NWB OAAAE-32756 ) einst-weilen das bisherige Pilotprojekt (vgl. Nebe, ; ders. ; ders. ) zur weiteren Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2012 bis zum (bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften bis ) fortgesetzt. Es ist zu begrüßen, dass damit zumindest für hessische Steuerpflichtige und deren Berater bereits jetzt eine entsprechende weitergehende Fristverlängerung besteht.

Die [i]Steuerberater: Frist nicht vollständig ausnutzenhessischen Steuerpflichtigen und deren Berater sollten weiterhin bestrebt sein, die verlängerte Abgabefris...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen