Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2012

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-64561-7

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2012 (1. Auflage)

XVI. Veranlagung von Arbeitnehmern

1. Veranlagung auf Antrag

[i]AbgeltungsprinzipGrundsätzlich braucht ein Arbeitnehmer, der lediglich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) bezieht, keine ESt-Erklärung abzugeben. Seine steuerlichen Pflichten sind gem. § 46 Abs. 4 EStG insoweit mit dem vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzug abgegolten (sog. Abgeltungsprinzip).

[i]AntragsveranlagungDem Arbeitnehmer ist es jedoch nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG freigestellt, einen Antrag auf Durchführung der ESt-Veranlagung zu stellen (sog. Antragsveranlagung). Der Antrag ist innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist, die mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, für das der Antrag auf ESt-Veranlagung gestellt wird, fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Die Anlaufhemmung von drei Jahren nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO kann nicht gewährt werden ( BStBl 2011 II S. 746).

Beispiel

Die ESt-Erklärung für 2012 kann bis zum beim Finanzamt eingereicht werden. Die maßgebende Festsetzungsfrist beginnt mit dem zzgl. vierjähriger Festsetzungsfrist = .

2. Veranlagung von Amts wegen

Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so ist zwingend eine ESt-Veranlagung von Amts wegen durchzuführen, wenn einer der Fälle des § 46 Abs. 2 Nr. 1–7